Meldepflicht

Jedes Kind wird einmal krank. Das ist nichts Schlimmes. Wichtig ist nur, dass wir davon erfahren.

Für bestimmte Krankheiten bestehen Meldepflichten für die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. Schon aus eigenem Interesse heraus, sollten sich alle daran halten.

Aktuelle Krankheitsfälle

Auf aktuelle aufgetretene und gemeldete Krankheitsfälle in unserer Einrichtung mit Ansteckungsgefahr verweisen wir durch unsere Aushänge an der Eingangstür.

Dabei geben wir Ihnen auch Tips und Hinweise, wie sich die jeweilige Krankheit beim Kind zeigt und auswirkt und wie Sie sich verhalten sollen.

Bitte legen Sie uns bei ansteckenden Krankheiten nach Wiedergenesung eine ärztliche Bescheinigung vor.

Beachten Sie auch die aushängenden Impfempfehlungen.

Notfallmedikamente

Wir dürfen Tageskindern (nur den Tageskindern) im Falle einer Erkrankung nach vom Arzt schriftlich erteilter Anordnung und auf Ihren Wunsch hin Medikamente verabreichen.
Bitte sprechen Sie uns an und bringen Sie dafür die hier hinterlegte
„Bescheinigung zur Verabreichung von Medikamenten" [12 KB] ausgefüllt mit.